DVT gestrichen — so belegen Sie die Notwendigkeit
„Ein OPG hätte genügt“ — warum die rechtfertigende Indikation nach Strahlenschutzrecht das stärkste Widerspruchs-Argument ist.
Stand: Juli 2026 · Fachliche Leitung: Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner, Zahnarzt
So klingt es im Schreiben
„Die dreidimensionale Aufnahme war nicht erforderlich; ein OPG hätte genügt.“
„Die DVT-Diagnostik ist nicht medizinisch notwendig.“
Was dahintersteckt
Die DVT ist indiziert, wenn die zweidimensionale Bildgebung die therapieentscheidenden Informationen nicht liefert — insbesondere bei Implantatplanung in reduziertem Knochenangebot, Lagebeziehung zu Nervkanal/Kieferhöhle, verlagerten Zähnen, endodontischen Revisionsfällen oder Pathologien. S2k-Leitlinien-Konformität (Leitlinie Dentale Volumentomographie) und rechtfertigende Indikation nach Strahlenschutzrecht dokumentieren die Notwendigkeit: Eine Aufnahme, die strahlenschutzrechtlich gerechtfertigt wurde, lässt sich schwerlich als medizinisch nicht notwendig einordnen.
Die Gegenargumente
- Die rechtfertigende Indikation wurde nach § 83 StrlSchG durch den fachkundigen Zahnarzt gestellt und dokumentiert — dieselbe Prüfung, deren Ergebnis die Versicherung nun pauschal verneint.
- Therapieentscheidende 3D-Information im konkreten Fall: exakte Vermessung des Implantatlagers, Abstand zum N. alveolaris inferior / zur Kieferhöhle, Beurteilung der Knochenbreite — mit OPG nicht zu gewinnen.
- Wird die Berechnung nach GOÄ-Nr. Ä5370 beanstandet: Die Ziffer liegt im für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ (§ 6 Abs. 2 GOZ, Teil O); ihre Legende ('computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich') enthält keinen Ausschluss zahnärztlicher Indikationen.
- Die Indikation entspricht der einschlägigen Leitlinie (DVT-Leitlinie der DGZMK); die Behandlungsplanung ohne 3D-Diagnostik wäre im konkreten Fall ein vermeidbares Risiko gewesen.
Erfolgsaussicht
hochhoch bei Implantat-/Chirurgie-Indikation mit dokumentierter rechtfertigender Indikation
Rechtsprechung
- AG München, 26.03.2010 — Az. 173 C 31251/08: Die medizinische Notwendigkeit der DVT einschließlich Auswertung und computergestützter Planung wurde gutachterlich bestätigt; die Rohdaten allein hätten die erforderliche Risikoaufklärung nicht ermöglicht. [Quelle]
Gerichtsentscheidungen sind einzelfallbezogen — ob sie auf Ihren Fall übertragbar sind, hängt vom Sachverhalt ab.
Fristen & Grundregeln
Rechnung fristgerecht (unter Vorbehalt) zahlen · Anspruch schriftlich anmelden — § 15 VVG hemmt die Verjährung · 3 Jahre Zeit (§§ 195, 199 BGB) · Beihilfe: Widerspruch binnen 1 Monat
Das können Sie jetzt tun
- Kürzungsgrund identifizieren. Prüfen Sie das Schreiben gegen die Formulierungen oben — Versicherer arbeiten mit Textbausteinen.
- Ihre Zahnarztpraxis einbinden. Die stärksten Argumente sind fachlich: Bitten Sie Ihre Praxis um eine kurze Stellungnahme zur Abrechnung. (Praxen erstellen diese mit dem Erstattungskämpfer in zwei Minuten.)
- Schriftlich widersprechen. Erstattung ausdrücklich weiter geltend machen, normbezogene Begründung der Kürzung anfordern, Stellungnahme beilegen, Frist von drei Wochen setzen. Bei Beihilfe: Widerspruchsfrist von einem Monat beachten!
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Der Erstattungskämpfer analysiert Ihr Kürzungsschreiben und erstellt den fachlich fundierten Konter — entwickelt von einem Zahnarzt. Für Praxen heute, für Versicherte in Kürze.
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