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PKV · Beihilfe · Zahnzusatz · Häufigkeit: hoch

Gekürzte Laborkosten — die Preislisten-Masche

„Unangemessen hoch“ nach interner Preisliste? Warum § 9 GOZ die tatsächlichen Laborkosten schützt und wie der Widerspruch gelingt.

Stand: Juli 2026 · Fachliche Leitung: Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner, Zahnarzt

So klingt es im Schreiben

„Die Laborkosten übersteigen die üblichen und angemessenen Preise.“
„Wir legen unserer Erstattung die Preisliste marktüblicher Laborpreise zugrunde.“
„Erstattungsfähig sind Laborkosten nur bis zur Höhe der beigefügten Vergleichswerte.“

Was dahintersteckt

Nach § 9 GOZ kann der Zahnarzt die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen als Auslagen berechnen. Es gibt keine amtliche Preisliste für Privatlabore (die BEB/BEL-Systematik der GKV gilt nicht). Interne 'Preisvergleichslisten' der Versicherer sind keine Rechtsnorm. Die Erstattung tatsächlich entstandener, marktgerechter Laborkosten kann nicht auf fiktive Durchschnittswerte gekürzt werden, solange die Kosten nicht evident außerhalb des Marktrahmens liegen.

Die Gegenargumente

Erfolgsaussicht

hoch

hoch bei konkreter Aufschlüsselung; Versicherer geben hier überdurchschnittlich oft nach

Rechtsprechung

Gerichtsentscheidungen sind einzelfallbezogen — ob sie auf Ihren Fall übertragbar sind, hängt vom Sachverhalt ab.

Fristen & Grundregeln

Rechnung fristgerecht (unter Vorbehalt) zahlen · Anspruch schriftlich anmelden — § 15 VVG hemmt die Verjährung · 3 Jahre Zeit (§§ 195, 199 BGB) · Beihilfe: Widerspruch binnen 1 Monat

Zum Musterbrief

Das können Sie jetzt tun

  1. Kürzungsgrund identifizieren. Prüfen Sie das Schreiben gegen die Formulierungen oben — Versicherer arbeiten mit Textbausteinen.
  2. Ihre Zahnarztpraxis einbinden. Die stärksten Argumente sind fachlich: Bitten Sie Ihre Praxis um eine kurze Stellungnahme zur Abrechnung. (Praxen erstellen diese mit dem Erstattungskämpfer in zwei Minuten.)
  3. Schriftlich widersprechen. Erstattung ausdrücklich weiter geltend machen, normbezogene Begründung der Kürzung anfordern, Stellungnahme beilegen, Frist von drei Wochen setzen. Bei Beihilfe: Widerspruchsfrist von einem Monat beachten!

Sie wollen nicht selbst formulieren?

Der Erstattungskämpfer analysiert Ihr Kürzungsschreiben und erstellt den fachlich fundierten Konter — entwickelt von einem Zahnarzt. Für Praxen heute, für Versicherte in Kürze.

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