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PKV · Beihilfe · Zahnzusatz · Häufigkeit: sehr hoch

Analogberechnung abgelehnt — der § 6-Irrtum der Versicherer

„Mit den Gebühren abgegolten“ — der Klassiker bei modernen Verfahren wie Intraoralscan oder PRF. Warum § 6 Abs. 1 GOZ genau dafür da ist.

Stand: Juli 2026 · Fachliche Leitung: Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner, Zahnarzt

So klingt es im Schreiben

„Die analog berechnete Leistung ist Bestandteil der Hauptleistung und nicht gesondert berechnungsfähig.“
„Für die Analogberechnung fehlt es an einer selbstständigen Leistung.“
„Die Leistung ist von der GOZ nicht vorgesehen und daher nicht erstattungsfähig.“

Was dahintersteckt

§ 6 Abs. 1 GOZ erlaubt ausdrücklich die Analogberechnung für selbstständige zahnärztliche Leistungen, die erst nach Inkrafttreten der GOZ (2012) entwickelt wurden. Das Gebührenverzeichnis von 2012 kann moderne Verfahren (z. B. digitale/optische Abformung, autologe Blutkonzentrate wie PRF, Piezochirurgie, computergestützte Implantatplanung) naturgemäß nicht abbilden. Der Einwand „nicht in der GOZ enthalten = nicht erstattungsfähig“ kehrt den Zweck des § 6 Abs. 1 in sein Gegenteil um.

Die Gegenargumente

Erfolgsaussicht

hoch

hoch bei etablierten Analogleistungen mit sauberer Begründung; mittel bei umstrittenen Verfahren

Rechtsprechung

Gerichtsentscheidungen sind einzelfallbezogen — ob sie auf Ihren Fall übertragbar sind, hängt vom Sachverhalt ab.

Fristen & Grundregeln

Rechnung fristgerecht (unter Vorbehalt) zahlen · Anspruch schriftlich anmelden — § 15 VVG hemmt die Verjährung · 3 Jahre Zeit (§§ 195, 199 BGB) · Beihilfe: Widerspruch binnen 1 Monat

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Das können Sie jetzt tun

  1. Kürzungsgrund identifizieren. Prüfen Sie das Schreiben gegen die Formulierungen oben — Versicherer arbeiten mit Textbausteinen.
  2. Ihre Zahnarztpraxis einbinden. Die stärksten Argumente sind fachlich: Bitten Sie Ihre Praxis um eine kurze Stellungnahme zur Abrechnung. (Praxen erstellen diese mit dem Erstattungskämpfer in zwei Minuten.)
  3. Schriftlich widersprechen. Erstattung ausdrücklich weiter geltend machen, normbezogene Begründung der Kürzung anfordern, Stellungnahme beilegen, Frist von drei Wochen setzen. Bei Beihilfe: Widerspruchsfrist von einem Monat beachten!

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