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PKV · Beihilfe · Zahnzusatz · Häufigkeit: sehr hoch

GOZ 2197 — die häufigste Streichung der PKV

Die PKV streicht die adhäsive Befestigung als „Bestandteil der Füllung“? Warum das Zielleistungsprinzip oft für die Berechnung spricht.

Stand: Juli 2026 · Fachliche Leitung: Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner, Zahnarzt

So klingt es im Schreiben

„Die adhäsive Befestigung ist Bestandteil der Füllungsleistung und nicht gesondert berechnungsfähig.“
„Die Nr. 2197 ist neben der Nr. 2100/2120 nicht ansatzfähig.“

Was dahintersteckt

GOZ 2197 vergütet die adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Teilkrone, Veneer etc.) als eigenständige Leistung. Die Leistungsbeschreibungen der Füllungspositionen 2060/2080/2100/2120 nennen die 'Adhäsivtechnik (Konditionieren)' — das mehrstufige adhäsive Befestigungsprotokoll (Bonding) geht darüber inhaltlich hinaus. WICHTIG zur Ehrlichkeit: Die Instanzrechtsprechung zur 2197 neben Füllungen ist gespalten (etwa hälftig pro/contra); eine BGH-Entscheidung existiert nicht, und das BVerwG hat für die KFO-Konstellation (2197 neben 6100, Klebebrackets) beihilferechtlich gegen die gesonderte Berechnung entschieden. Am stärksten ist die Position bei indirekten Restaurationen und Stift-/Aufbau-Konstellationen mit dokumentiertem vollständigem Adhäsivprotokoll.

Die Gegenargumente

Erfolgsaussicht

mittel

mittel — Instanzrechtsprechung gespalten; besser bei indirekten Restaurationen/Aufbauten mit dokumentiertem Adhäsivprotokoll, schwächer bei direkten Füllungen

Rechtsprechung

Gerichtsentscheidungen sind einzelfallbezogen — ob sie auf Ihren Fall übertragbar sind, hängt vom Sachverhalt ab.

Fristen & Grundregeln

Rechnung fristgerecht (unter Vorbehalt) zahlen · Anspruch schriftlich anmelden — § 15 VVG hemmt die Verjährung · 3 Jahre Zeit (§§ 195, 199 BGB) · Beihilfe: Widerspruch binnen 1 Monat

Zum Musterbrief

Das können Sie jetzt tun

  1. Kürzungsgrund identifizieren. Prüfen Sie das Schreiben gegen die Formulierungen oben — Versicherer arbeiten mit Textbausteinen.
  2. Ihre Zahnarztpraxis einbinden. Die stärksten Argumente sind fachlich: Bitten Sie Ihre Praxis um eine kurze Stellungnahme zur Abrechnung. (Praxen erstellen diese mit dem Erstattungskämpfer in zwei Minuten.)
  3. Schriftlich widersprechen. Erstattung ausdrücklich weiter geltend machen, normbezogene Begründung der Kürzung anfordern, Stellungnahme beilegen, Frist von drei Wochen setzen. Bei Beihilfe: Widerspruchsfrist von einem Monat beachten!

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