PRGF/PRF abgelehnt — so argumentieren Sie
Die Versicherung lehnt Eigenblutkonzentrate (PRGF/PRF) ab? § 6 GOZ, § 13 AMG und BZÄK-Analogliste — die Argumentationslinie mit ehrlicher Einordnung.
Stand: Juli 2026 · Fachliche Leitung: Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner, Zahnarzt
So klingt es im Schreiben
„Für das PRGF-/PRF-Verfahren liegen keine wissenschaftlichen Studien vor.“
„Die Eigenbluttherapie ist keine anerkannte Behandlungsmethode und nicht erstattungsfähig.“
Was dahintersteckt
PRGF/PRF nutzt körpereigene Thrombozyten-Wachstumsfaktoren zur Beschleunigung von Wundheilung und Implantat-Einheilung. Es ist ein in Deutschland etabliertes, zulässiges Verfahren: Der Gesetzgeber hat in § 13 AMG klargestellt, dass Zahnärzte für die Herstellung thrombozytenreichen Plasmas zur Geweberegeneration keiner behördlichen Herstellungserlaubnis bedürfen (BZÄK-Klarstellung 2018). Für die Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ ist eine Studienlage nicht Voraussetzung. Ehrlichkeit: Die Rechtsprechung ist uneinheitlich — es gibt auch ablehnende Entscheidungen; die konkrete Indikations- und Erfolgsdokumentation entscheidet.
Die Gegenargumente
- Selbstständige Leistung mit eigenem Aufwand (Blutentnahme, Aufbereitung/Zentrifugation, gezielte Applikation) und eigenem Leistungsziel (Regenerationsförderung) — analog berechnungsfähig nach § 6 Abs. 1 GOZ.
- § 6 Abs. 1 GOZ fordert keine wissenschaftlichen Studien; der Anerkennungs-Einwand verfehlt den Maßstab der Analogberechnung.
- Gesetzliche Klarstellung in § 13 AMG: Zahnärzte benötigen für die Herstellung thrombozytenreichen Plasmas und ähnlicher Zubereitungen zur Geweberegeneration keine Herstellungserlaubnis — das Verfahren ist rechtlich ausdrücklich vorgesehen.
- Die BZÄK-Analogliste führt die Eigenblutkonzentrat-Verfahren; als Anlage beifügen.
- Der Behandlungserfolg im konkreten Fall ist dokumentiert (Einheilung, Wundverlauf) — die Leistung war Teil des lege artis geplanten Eingriffs.
Erfolgsaussicht
mittelmittel — uneinheitliche Rechtsprechung; gute Chancen mit konkreter Indikations- und Verlaufsdokumentation
Rechtsprechung
- VG Weimar, 17.12.2020 — Az. 3 K 1535/19 We: Das PRF-Verfahren ist als seit Jahren angewandtes, grundsätzlich anerkanntes Verfahren nicht von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen (Analogberechnung thematisiert). [Quelle]
Gerichtsentscheidungen sind einzelfallbezogen — ob sie auf Ihren Fall übertragbar sind, hängt vom Sachverhalt ab.
Fristen & Grundregeln
Rechnung fristgerecht (unter Vorbehalt) zahlen · Anspruch schriftlich anmelden — § 15 VVG hemmt die Verjährung · 3 Jahre Zeit (§§ 195, 199 BGB) · Beihilfe: Widerspruch binnen 1 Monat
Das können Sie jetzt tun
- Kürzungsgrund identifizieren. Prüfen Sie das Schreiben gegen die Formulierungen oben — Versicherer arbeiten mit Textbausteinen.
- Ihre Zahnarztpraxis einbinden. Die stärksten Argumente sind fachlich: Bitten Sie Ihre Praxis um eine kurze Stellungnahme zur Abrechnung. (Praxen erstellen diese mit dem Erstattungskämpfer in zwei Minuten.)
- Schriftlich widersprechen. Erstattung ausdrücklich weiter geltend machen, normbezogene Begründung der Kürzung anfordern, Stellungnahme beilegen, Frist von drei Wochen setzen. Bei Beihilfe: Widerspruchsfrist von einem Monat beachten!
Sie wollen nicht selbst formulieren?
Der Erstattungskämpfer analysiert Ihr Kürzungsschreiben und erstellt den fachlich fundierten Konter — entwickelt von einem Zahnarzt. Für Praxen heute, für Versicherte in Kürze.
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