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PKV · Beihilfe · Zahnzusatz · Häufigkeit: sehr hoch

PKV erkennt Steigerungsfaktor nicht an — was jetzt?

Die PKV erstattet nur bis Faktor 2,3 und nennt Ihre Begründung „nicht nachvollziehbar“? Was § 5 GOZ wirklich sagt — und wie ein Widerspruch gelingt.

Stand: Juli 2026 · Fachliche Leitung: Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner, Zahnarzt

So klingt es im Schreiben

„Die Begründung für die Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes ist nicht nachvollziehbar.“
„Besonderheiten, die ein Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen, sind nicht erkennbar.“
„Wir erstatten die Leistung bis zum 2,3-fachen Satz.“

Was dahintersteckt

§ 5 Abs. 2 GOZ: Innerhalb des Gebührenrahmens (1,0–3,5) bestimmt der Zahnarzt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Ausführung. Der 2,3-fache Satz ist kein Regelhöchstsatz, sondern deckt nur die durchschnittliche Leistung ab. Die Bemessung ist eine einseitige Leistungsbestimmung des Behandlers (§ 315 BGB); die Versicherung kann sie nur auf Unbilligkeit prüfen, nicht durch eine eigene 'übliche' Bewertung ersetzen.

Die Gegenargumente

Erfolgsaussicht

hoch

hoch, wenn eine konkrete, patientenbezogene Begründung nachgeliefert oder präzisiert wird

Rechtsprechung

Gerichtsentscheidungen sind einzelfallbezogen — ob sie auf Ihren Fall übertragbar sind, hängt vom Sachverhalt ab.

Fristen & Grundregeln

Rechnung fristgerecht (unter Vorbehalt) zahlen · Anspruch schriftlich anmelden — § 15 VVG hemmt die Verjährung · 3 Jahre Zeit (§§ 195, 199 BGB) · Beihilfe: Widerspruch binnen 1 Monat

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Das können Sie jetzt tun

  1. Kürzungsgrund identifizieren. Prüfen Sie das Schreiben gegen die Formulierungen oben — Versicherer arbeiten mit Textbausteinen.
  2. Ihre Zahnarztpraxis einbinden. Die stärksten Argumente sind fachlich: Bitten Sie Ihre Praxis um eine kurze Stellungnahme zur Abrechnung. (Praxen erstellen diese mit dem Erstattungskämpfer in zwei Minuten.)
  3. Schriftlich widersprechen. Erstattung ausdrücklich weiter geltend machen, normbezogene Begründung der Kürzung anfordern, Stellungnahme beilegen, Frist von drei Wochen setzen. Bei Beihilfe: Widerspruchsfrist von einem Monat beachten!

Sie wollen nicht selbst formulieren?

Der Erstattungskämpfer analysiert Ihr Kürzungsschreiben und erstellt den fachlich fundierten Konter — entwickelt von einem Zahnarzt. Für Praxen heute, für Versicherte in Kürze.

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